Teilnahmebedingungen
Sie können sich entsprechend der Kategoriebeschreibung mit einer Projektskizze, einer Projektbeschreibung oder einem Gesamtkonzept am eGovernment-Wettbewerb beteiligen. Ihr Beitrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Der Begriff eGovernment umfasst dabei das komplette Spektrum an Funktionen und Formen der Anwendung elektronischer Medien, primär auf Basis der Internettechnologie.
Teilnahmeberechtigte
Am 11. eGovernment-Wettbewerb können teilnehmen:
- In den Kategorien 1, 3 und 4 Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen aus Deutschland sowie Gesellschaften oder Sondervermögen dieser Gebietskörperschaften
- In der Kategorie 2 Landes- und Kommunalverwaltungen aus Deutschland
- In den Kategorien 3 und 4 Verwaltungen aus Österreich und der Schweiz
Bedingungen für die Kategorien 1 – 4
Die eingereichten Teilnahmeunterlagen mit den Projektideen, -skizzen und -beschreibungen werden vertraulich behandelt und die Wahrung schutzwürdiger Interessen wird zugesichert. Die Beiträge der drei Bestplatzierten jeder Kategorie (Finalisten) werden in Auszügen und in Abstimmung mit den Behörden veröffentlicht. Dies betrifft zum Beispiel die Darstellung der Finalisten auf der Website des Wettbewerbs, bei der Preisverleihung oder in Artikeln zum Wettbewerb.
Einsendeschluss
Einsendeschluss für alle Beiträge ist der 20. Mai 2011.
Rechtsweg
Der Rechtsweg, insbesondere im Rahmen der Begutachtung und Prämierung, ist ausgeschlossen. Mit der Teilnahme erkennt der Einsender die Wettbewerbsbedingungen an.
Datenschutz
Die ausrichtenden Unternehmen beachten den Grundsatz der zweckgebundenen Datenverwendung und erheben, verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten nur für die Zwecke, für die Sie sie uns mitgeteilt haben. Eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte erfolgt ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung nicht. Auch die Übermittlung an auskunftsberechtigte staatliche Institutionen und Behörden erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflichten oder wenn wir durch eine gerichtliche Entscheidung zur Auskunft verpflichtet werden.



